Häufige Fragen (FAQ)

Alles wichtige auf einen Blick

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen, zum Ablauf, zur Organisation oder zu den Kosten Ihrer Behandlung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre nicht dabei sein, kontaktieren Sie uns gerne direkt. Wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

FAQ – Physiotherapie

Physiotherapie ist eine gezielte Form der Bewegungstherapie, die darauf abzielt, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit Ihres Körpers bei Verletzungen, Krankheiten oder Schmerzen wiederherzustellen, zu verbessern oder präventiv zu erhalten.

Bei Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, nach Verletzungen oder Operationen sowie zur Prävention.

Ja – alternativ ist eine Behandlung über den sektoralen Heilpraktiker möglich.

Ca. 20 min. Sie haben die Möglichkeit die Behandlungszeit als Selbstzahlerleistung zu verlängern.

Das hängt von Ihren Beschwerden und Zielen ab und wird individuell festgelegt.

Mit ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen sowie privaten Krankenkassen übernommen. Als gesetzlich Versicherter fällt lediglich eine Zuzahlung an, die normativ geregelt ist.

Verordnung, relevante Befunde sowie bequeme Kleidung.

Es erfolgt eine physiotherapeutische Anamnese und Befundung mit Zieldefinition, Behandlungsplanung sowie ggf. Beginn der Behandlung.

Handtuch sowie nach Absprache mit den Therapeuten Sportbekleidung und -schuhe.

Krankengymnastik ist ein zentraler Bestandteil der Physiotherapie, die durch gezielte Übungen und passive Maßnahmen dabei hilft, Schmerzen zu lindern, Ihre Beweglichkeit wiederherzustellen und Ihren Körper nachhaltig zu stärken.

Ja, indem Sie die Übungen und Strategien, die Sie bei uns lernen, regelmäßig in Ihren Alltag integrieren.

Das ist individuell unterschiedlich und hängt von Ihrer Mitarbeit und Ausgangssituation ab.

Ja, zur Vorbeugung von Beschwerden und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit.

FAQ – Personal Training

Individuell betreutes Training, das auf Ihre Ziele und Voraussetzungen abgestimmt ist.

Für Einsteiger, Fortgeschrittene, Sportler und gesundheitsbewusste Menschen.

Nein, das Training wird individuell an Ihr Niveau angepasst.

Nach Anamnese und Zieldefinition starten wir mit Ihrem Training, das regelmäßig an Ihre körperliche Entwicklung angepasst wird.

Das hängt von Ihren Zielen und Ihrer verfügbaren Zeit ab.

Das hängt von der Art und Intensität der Beschwerden ab. Im Rahmen der Anamnese gehen wir darauf ein und passen das Training entsprechend an.

Individuelle Betreuung und physiotherapeutischer Hintergrund.

Ja, wir bieten auch Kleingruppentraining (2 bis 3 Personen) an.

Die Preise variieren je nach Trainingsfrequenz – wir beraten Sie gerne.

Das hängt von Ihrem Einsatz und Ihren körperlichen Voraussetzungen ab.

FAQ – Sektoraler Heilpraktiker

Eine Zusatzqualifikation, die den Direktzugang zur Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung ermöglicht.

Nein, es ist keine Verordnung notwendig.

Bei akuten oder wiederkehrenden Beschwerden sowie zur Prävention.

Alle Beschwerden, die in den Bereich der Physiotherapie fallen – also akute oder chronische Probleme des Bewegungsapparats.

In der Regel nicht, außer Sie verfügen über eine private „Heilpraktiker Zusatzversicherung“.

Ja, im Rahmen des Tarifs für Heilpraktikerleistungen.

Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Aufwand und den angewandten Therapiemethoden. Gerne informieren wir Sie vorab transparent über unsere Preise für die Erstuntersuchung und die Folgetermine.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen schon. Honorare für Heilpraktikerleistungen können oft als „außergewöhnliche Belastungen“ im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich abgesetzt werden.

In der Regel kurzfristiger als mit ärztlicher Verordnung.

Ja, da sie auf denselben physiotherapeutischen Prinzipien basiert.

Bei unklaren Beschwerden oder bei dem Verdacht auf ernsthafte, gesundheitliche Schäden leiten wir Sie für eine ärztliche Abklärung weiter.

Es erfolgt eine ausführliche physiotherapeutische Untersuchung mit anschließender Diagnosestellung und Besprechung Ihres Therapieplans.

FAQ – Behandlungs­ablauf

Ihre ärztliche Verordnung, ggf. vorhandene Arztbefunde inkl. bildgebender Diagnostik, ein Handtuch und Trainingsschuhe als Ersatz.

Wir empfehlen bequeme Kleidung.

Wir starten mit einer Anamnese, physiotherapeutischer Befunderhebung und Zieldefinition. Auf deren Grundlage erfolgt die Therapieplanung und ggf. Beginn der Behandlung.

Je nach verordnetem Heilmittel dauert eine Behandlung zwischen 20 und 60 Minuten. Sie haben die Möglichkeit Ihre Behandlung privat als Selbstzahlerleistung zu verlängern.

Als gesetzlich versicherter Patient ist die Frequenz der Termine vorgegeben. Als privat versicherter Patient entscheiden wir dies individuell auf Grundlage Ihrer physiotherapeutischen Diagnose.

Das ist individuell und hängt von der Art und Intensität Ihrer Beschwerden sowie von Ihrer körperlichen Entwicklung ab.

Natürlich.

Ja, Ihre aktive Mitarbeit ist in den meisten Fällen entscheidend.

Ja, das ist ein zentraler Bestandteil unseres Konzepts.

Optional Übergang ins Personal Training.

FAQ – Organisation & Termine

Ja, die Behandlung kann auch über den sektoralen Heilpraktiker erfolgen.

Kassenrezepte müssen in der Regel innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum begonnen werden. Dringliche Behandlungen müssen sogar innerhalb von 14 Tagen starten.

Wir bitten Sie, die Verordnung hinsichtlich des Ausstellungsdatums (<28 Tage) und hinsichtlich der Signatur Ihres behandelnden Arztes zu prüfen – ohne dies ist das Dokument wertlos.

Sie können Ihren Termin telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder bequem per WhatsApp vereinbaren.

Telefonisch erreichen Sie uns am schnellsten. Alternativ können Sie uns auch per WhatsApp oder E-Mail kontaktieren.

Ja, damit die Regelmäßigkeit und Kontinuität Ihrer Behandlung gegeben ist, empfehlen wir sogar alle Termine einer Verordnung im Rahmen Ihres Erstbesuchs zu vereinbaren.

Bitte sagen Sie Ihren Termin frühzeitig ab, damit wir den Termin neu vergeben können.

Ja, Termine sollten in der Regel mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.

Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen wird eine Ausfallgebühr von 50,00 € berechnet.

Die Behandlungszeit kann sich entsprechend verkürzen, da nachfolgende Termine eingehalten werden müssen.

Aufgrund der hohen Auslastung empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung.

Das entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Wenn aus medizinischer Sicht weitere Termine notwendig sind, kann der Arzt eine „Folgeverordnung“ ausstellen. Bringen Sie diese einfach zu Ihrem nächsten Termin mit, damit wir die Behandlung nahtlos fortsetzen können.

FAQ – Kosten & Abrechnung

Die Kosten richten Sich nach der Art und dem Umfang des ausgestellten Heilmittels.

Mit ärztlicher Verordnung werden die Kosten in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Sie zahlen lediglich eine Rezeptgebühr zzgl. gesetzlicher Zuzahlung.

Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebühr.

Die gesetzliche Zuzahlung ist keine Gebühr der Praxis, sondern wir ziehen diese im Auftrag der Krankenkassen ein. Wir bitten Sie, den Betrag bis zur zweiten Behandlungseinheit zu begleichen.

Patienten mit entsprechender Befreiung durch die Krankenkasse.

Wenn Sie chronisch krank sind oder hohe medizinische Ausgaben haben, können Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen beantragen. Sie erhalten dann einen Ausweis. Bitte zeigen Sie diesen direkt beim ersten Termin an unserer Rezeption vor, damit wir die Zuzahlung für Ihr Rezept auf 0,00 € setzen können.

Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenversicherung.

Sie erhalten nach Abschluss der Behandlungsserie (oder bei längeren Behandlungen monatlich) eine Rechnung von uns. Diese bezahlen Sie direkt an die Praxis. Privatversicherte reichen die Rechnung anschließend bei ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle zur Erstattung ein.

Die staatlichen Beihilfesätze sind Mindesttarife, die oft nicht die tatsächlichen Betriebskosten einer Praxis decken. Unsere Honorargestaltung orientiert sich an der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh). Je nach Tarif kann es sein, dass Ihre Versicherung einen kleinen Teil der Kosten als Eigenanteil einbehält.

Die Abrechnung von privaten Verordnungen erfolgt per Rechnung. Die gesetzlichen Zuzahlungsgebühren können in der Praxis per EC-Karte bezahlt werden.

Die Kosten für Behandlungen ohne Verordnung (z. B. sektoraler Heilpraktiker) richten sich nach der Art und dem Umfang der Leistung. Gern informieren wir Sie vorab.

Die Preise variieren je nach Umfang der Betreuung – wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

Wir bieten Ihnen individuelle Pakete an. Gern informieren wir Sie hierüber.

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